Besuch in der Ferienwohnung: Mehr Gäste als gebucht?

Wie Sie als Vermieter darauf reagieren können

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Besuch in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus – als Vermieter haben Sie vielleicht schon erlebt, dass Ihre Feriengäste Besucher in die Unterkunft lassen.

Obwohl das Ferienobjekt z.B. für zwei Personen gebucht wurde, bleiben diese zusätzlichen Gäste oft über Nacht und können zu Problemen und Kosten führen. Oder Ihre Feriengäste veranstalten kurzerhand eine spontane Party, bei der die Besucher die Ferienunterkunft und den Garten betreten.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen einige Tipps geben, wie Sie als Gastgeber am besten mit dieser Situation umgehen und wie Sie zusätzliche Gäste verhindern können.

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Wie ist die rechtliche Lage?

In einer normalen Mietwohnung haben Mieter das Recht, jederzeit Besucher zu empfangen – egal wie viele, zu welcher Tageszeit und wie oft. Wichtig ist nur, dass die Sicherheit und Sauberkeit der Wohnung gewahrt wird und die Nachbarn nicht durch Lärm belästigt werden.

Diese Rechtslage kann jedoch nicht direkt auf Ferienunterkünfte übernommen werden.

Ferienwohnungen und Ferienhäuser werden für einen eng befristeten Zeitraum vermietet. In der Regel richtet sich der Mietpreis nach der Anzahl der Personen. Des Weiteren sind auch die Nebenkosten und Innenausstattung auf diese Personenzahl abgestimmt.

Bei Ferienobjekten wird daher eine deutlich stärkere Trennung zwischen Bewohnern und Besuchern vorgenommen als bei einer regulären Mietwohnung. 

Was Sie vor Ankunft der Feriengäste tun können

Sobald ein Gast Ihr Feriendomizil reserviert, sollten Sie den Gast auf die Regeln in Bezug auf zusätzliche Besucher informieren. So können Sie das Problem hoffentlich schon vorab verhindern. Hier sind ein paar Tipps, was Sie als Vermieter tun können, bevor die Feriengäste anreisen:

Führen Sie Regeln in der Hausordnung auf

Mit der Hausordnung können Sie Ihren Gästen die Richtlinien für Ihre Ferienunterkunft klar darlegen. Dies sind z.B. Regeln zu Haustieren, Lärm, Rauchen, Parken, Müll usw.

Auch die maximale Anzahl an Gästen sollten Sie in der Hausordnung angeben. Stellen Sie ferner klar, dass Feriengäste keine weiteren Personen mitbringen können – ist die Unterkunft für drei Personen gebucht, können nicht fünf Personen anwesend sein. Machen Sie zudem deutlich, dass Partys strikt verboten sind.

Alle Gäste müssen sich an Ihre Regeln halten, da sie mit dem unterschriebenen Mietvertrag den Richtlinien der Hausordnung zustimmen. Aufgrund dessen sind sich die Gäste auch der Konsequenzen bewusst, wenn sie diese Regeln verletzen.

Nehmen Sie die Namen aller Feriengäste im Mietvertrag auf

Mietverträge können sich, je nach Ferienwohnung und Objekt, unterscheiden. Zu den identischen Punkten gehören jedoch gewöhnlich:

  • die Namen und Anzahl der Gäste
  • die Mietdauer
  • der Mietpreis und zusätzliche Gebühren
  • die Anforderungen an einen möglichen Mindestaufenthalt
  • die Zeiten für Check-in und Check-out
  • die Hausordnung

Den Mietvertrag müssen beide Parteien unterschreiben. Somit sind Gastgeber und Gäste geschützt, falls es zu Unstimmigkeiten oder Streit kommt.

Bevor beide Parteien den Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie sich die Namen aller Feriengäste nennen lassen und im Mietvertrag aufnehmen. So wissen Sie als Gastgeber genau, wer in Ihrer Unterkunft wohnt.

Darüber hinaus können sich Ihre Feriengäste nicht rechtfertigen, wenn sie zusätzliche Besucher mitbringen, denn sie haben klar angegeben und unterschrieben, wer genau in dem Feriendomizil wohnt.

Fordern Sie eine Kaution

Sie haben die Regeln in der Hausordnung bereits festgelegt? Prima! Jetzt müssen Sie einige Konsequenzen hinzufügen, falls ein Feriengast diese Regeln verletzt.

Verlangen Sie eine Kaution als Sicherheit. Eine Kaution dürfen Sie nicht nur für Schäden an den Möbeln und Gegenständen verwenden. Auch Verstösse gegen die Hausordnung können Sie mit einem Abzug der Kaution ahnden.

Eine Kaution wird im Voraus bezahlt. So haben Sie als Gastgeber immer eine finanzielle Sicherheit, falls Ihre Feriengäste Besucher in die Unterkunft schmuggeln.

Machen Sie in der Hausordnung deutlich, dass zusätzliche Gebühren für Besucher anfallen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Somit haben Sie bei notwendigen Konsequenzen immer etwas in der Hinterhand. Und da sich Ihre Gäste über die zusätzlichen Gebühren im Klaren sind, verzichten sie vermutlich darauf, heimlich Besucher in die Unterkunft zu lassen.

Nutzen Sie eine Übernachtungspauschale für zusätzliche Gäste

Als Gastgeber werden Sie es wahrscheinlich sogar tolerieren, wenn Ihre Feriengäste tagsüber kurzzeitig Besuch empfangen.

Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn der Besuch zum Untermieter wird und in der Unterkunft übernachtet. Dann verwendet der zusätzliche Gast Strom, Wasser und ist ferner am Verschleiss der Möbel beteiligt. Für Sie als Vermieter ist das ein zusätzlicher Kostenfaktor, der nicht eingeplant war.

Nehmen Sie Kenntnis von dieser Situation, können Sie den ungebetenen Besucher sofort vor die Tür setzen. Des Weiteren wäre es möglich, den Mietvertrag mit Ihren Feriengästen zu beenden.

Sie können auch erwägen, eine Übernachtungspauschale für zusätzliche Gäste einzuführen. Durch diese Pauschale überlegen es sich Ihre Feriengäste vielleicht zweimal, ob sie weitere Personen in das Feriendomizil lassen.

Insgesamt gibt es für Sie als Vermieter diverse Möglichkeiten, um gegen heimliche Besucher vorzugehen. Wichtig ist jedoch: Stellen Sie klare Regeln auf und handeln Sie konsequent!

Was Sie während des Aufenthalts der Feriengäste tun können

Auch wenn Sie die Feriengäste vorab über die Richtlinien informieren, besteht dennoch die Möglichkeit, dass Ihre Gäste Besucher mitbringen.

Als Vermieter müssen Sie also auch während des Aufenthalts feststellen können, ob Feriengäste nicht autorisierte Personen in Ihre Unterkunft lassen. Und das funktioniert so:

Installieren Sie eine Kamera oder Türsprechanlage mit Video

Durch eine im Freien installierte Kamera haben Sie Ihre Unterkunft auch aus der Ferne im Blick. Informieren Sie Ihre Feriengäste jedoch vorab darüber, dass sich im Aussenbereich eine Kamera befindet. Im besten Fall reicht dieser Hinweis schon aus, dass sich die Gäste an die Regeln halten.

Eine praktische Erfindung ist ferner die Türsprechanlage mit Video. Diese informiert automatisch Ihr Smartphone über eine an der Haustür installierten Kamera. Als Vermieter können Sie dann live sehen, wer Ihre Unterkunft betritt – egal, wo Sie sich befinden. Und über eine Gegensprech-Funktion können Sie sogar mit den Gästen reden.

Bitten Sie Nachbarn um Unterstützung

Sie verstehen sich gut mit den Nachbarn Ihrer Ferienunterkunft? Dann bitten Sie sie, ein Auge auf Ihre Unterkunft zu haben.

WICHTIG: Es geht absolut nicht darum, die Feriengäste permanent durch die Hecke auszuspionieren! In erster Linie müssen sich die Urlauber wohlfühlen und sich im Feriendomizil frei bewegen können. Bitten Sie Ihre Nachbarn lediglich, Sie bei extremer Lärmbelästigung oder auffallend vielen Personen zu benachrichtigen.

Verwalten Sie die Unterkunft aus der Ferne, kann auch Ihr Hausmeister oder Hausverwalter einen Blick auf die Anzahl der Gäste werfen.

Seien Sie konsequent

Als Vermieter haben Sie sicherlich Ihre Gründe, warum Sie die maximale Anzahl der Gäste begrenzen. Das können zum Beispiel die zusätzlichen Kosten für Wasser und Strom sein, der erhöhte Aufwand für die Reinigung oder auch die Lärmbelästigung der Nachbarn. Wichtige Faktoren sind zudem die Größe der Unterkunft, die Ausstattung sowie die Anzahl der Sitzgelegenheiten und Schlafplätze.

Stellen Sie als Gastgeber also fest, dass Ihre Gäste heimlich Besucher in die Unterkunft lassen, sollten Sie konsequent handeln.

Setzen Sie die Feriengäste umgehend davon in Kenntnis, dass ihr Verhalten gegen die Hausordnung verstösst und nicht toleriert wird. Weisen Sie darauf hin, dass die Buchung bei weiteren Verstössen gegen die Regeln sofort gekündigt wird.

In Deutschland sind Sie als Gastgeber verpflichtet, für jeden Feriengast einen Meldeschein auszufüllen. Dafür brauchen Sie zwar nur die persönlichen Daten des Hauptmieters, müssen aber auch die Anzahl der Mitreisenden angeben.

In einigen Ländern sind Gastgeber sogar gesetzlich verpflichtet, jede Person zu registrieren, die in dem Feriendomizil wohnt. Kommt es zu einem Desaster, wie einer Überschwemmung, einem Brand oder Unfall, bei dem ein nicht autorisierter Gast verletzt wird, könnte dieser unbefugte Gast den Gastgeber verklagen. Aufgrund dessen ist zu empfehlen, die Sie die Regeln in diesem Bereich konsequent durchsetzen – es schützt Sie im Ernstfall vor rechtlichen und finanziellen Folgen.

Was ist, wenn Feriengäste Haustiere mitbringen?

Was für zusätzliche Besucher gilt, gilt natürlich auch für Gäste, die heimlich Haustiere mitbringen.

Falls Sie eine haustierfreundliche Unterkunft vermieten, können Sie Ihren Feriengästen eine Haustiergebühr berechnen – womit die meisten Urlauber einverstanden wären.

Lassen Sie jedoch keine Haustiere zu, machen Sie dies im Inserat und in der Hausordnung klar deutlich. Verweisen Sie in der Hausordnung auch darauf, dass bei Verstössen gegen die Regeln die Gäste die Kosten zu tragen haben.

Fazit

Zusätzliche Besucher in der Ferienwohnung schaffen oft Probleme und Kosten. Als Vermieter sollten sie deshalb in der Hausordnung klar die Regeln formulieren, die für Ihre Unterkunft gelten. Verweisen Sie ferner auf die maximale Belegungszahl der Unterkunft.

Des Weiteren sollten Sie die Namen aller Gäste im Mietvertrag aufnehmen und zusätzlich eine Kaution fordern. Stellen Sie fest, dass Ihre Gäste weitere Besucher in die Unterkunft lassen, die zudem über Nacht bleiben, können Sie eine Übernachtungspauschale nutzen oder den Mietvertrag kündigen.

Weitere Möglichkeiten, um zusätzliche Besucher zu vermeiden, sind eine im Aussenbereich installierte Kamera oder Nachbarn, die Sie bei Auffälligkeiten benachrichtigen.

An erster Stelle stehen jedoch immer die Freiheit und Privatsphäre der Feriengäste! Ein gut verständlicher Mietvertrag, eine deutliche Hausordnung und klare Sprache bilden daher eine optimale Basis für ein reibungsloses Verhältnis zwischen Gastgeber und Gästen.

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